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Hinweis nach §18 Batteriegesetz

Rücknahme von Batterien und Akkus

Liebe Kundinnen und Kunden,

im Sinne des Umweltschutzes und gemäß der gesetzlichen Vorgaben des §18 des Batteriegesetzes (BattG) möchten wir Sie über die Rücknahme und Entsorgung von Batterien und Akkus informieren. Als Verbraucher sind Sie gesetzlich zur Rückgabe gebrauchter Batterien und Akkus verpflichtet. Durch eine korrekte Entsorgung leisten Sie einen wichtigen Beitrag zum Umweltschutz, da so schädliche Stoffe und Ressourcen geschont werden.

Was sollten Sie beachten?

  • Gebrauchte Batterien und Akkus dürfen nicht im Hausmüll entsorgt werden.
  • Sie können Batterien und Akkus, die Sie von uns erhalten haben, nach Gebrauch unentgeltlich bei uns zurückgeben. Dies gilt für Mengen, die Endnutzer üblicherweise entsorgen.
  • Weiterhin können Sie Batterien und Akkus auch im Handel oder in kommunalen Sammelstellen unentgeltlich zurückgegeben werden.
  • Die Rückgabe in Verkaufsstellen ist dabei unabhängig vom Kauf und beschränkt sich auf für Endnutzer übliche Mengen sowie solche Batterien, die der Vertreiber in seinem Sortiment führt oder geführt hat.

Erkennung von Batterien und Akkus:

Batterien und Akkus, die Schadstoffe enthalten, sind mit dem Symbol einer durchgestrichenen Mülltonne gekennzeichnet. Zusätzlich finden Sie unter diesem Symbol die chemischen Symbole der entsprechenden Schadstoffe, zum Beispiel "Cd" für Cadmium, "Pb" für Blei und "Hg" für Quecksilber.

Wir danken Ihnen für Ihr Engagement und Ihre Unterstützung bei der ordnungsgemäßen Entsorgung und dem Recycling von Batterien und Akkus. Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

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